Das Teilungsversteigerungsverfahren

Jeder Miteigentümer einer Grundstücksgemeinschaft kann bei Bedarf einen Antrag auf Teilungsversteigerung stellen. Insb. bei Scheidungen oder Erbauseinandersetzungen kommt dies vor. Ein Antrag an das zuständige Amtsgericht reicht aus, eine Begründung ist nicht erforderlich.

Beispiel für einen solchen Antrag:

An das Amtsgericht Mainz

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Eigentümer im Grundbuch von Mainz, Blatt xxxx (genaue Bezeichnung)

sind eingetragen

Herr A

Frau B

mit je einem 1/2 Anteil.

Als Mitglied dieser Gemeinschaft beantrage ich hiermit die Anordnung der Teilungsversteigerung gem. § 181 ZVG.

Mit freundlichem Gruß

Herr A

Wenn Sie als Immobilien-Investor solche Immobilien suchen, sollten Sie unbedingt folgenden Artikel lesen. Hier werden die wichtigen Unterschiede zwischen einer “echten” Zwangsversteigerung und einer Teilungsversteigerung aufgezeigt, was grundsätzlich dabei zu beachten ist und wie und wo Sie solche Immobilien finden können.