Verrentung

Die Angst vor Altersarmut ist leider ein allgegenwärtiges Thema. Wenn die normale Altersrente nicht mehr zum Lebensunterhalt ausreicht oder zusätzlich aufgebessert werden soll, kann bei Vorhandensein eines Eigenheims die Verrentung dieser Immobilie eine Lösung sein. Voraussetzung ist natürlich, das diese nicht vererbt werden soll.

Oft ist es der einzig größere Vermögensgegenstand im Alter. Bei der Verrentung einer Immobilie verkaufen Senioren einen Teil Ihres Eigenheims an einen Dritten (max. 50 %). Im Gegenzug erhalten Sie einen Einmalbetrag oder eine monatliche Rente und können aber lebenslang in Ihrem Eigenheim bleiben.

Es gibt grundsätzlich zwei Arten der Verrentung, entweder ein lebenslanges Wohnrecht oder der Nießbrauch.

Bei dem Wohnrechtsvertrag erhält der Verkäufer ein lebenslanges Wohnrecht, das auch im Grundbuch eingetragen wird. So ist er auch bei einem Eigentumswechsel abgesichert. Eine zusätzliche Rückfallklausel sichert ihn auch bei Insolvenz des Käufers ab. Er erhält in diesem Fall seinen Immobilie wieder zurück.

Der Nießbrauch hat den Vorteil, das der Verkäufer auch bei einem Umzug ins Altersheim die Immobilie durch Vermietung weiter nutzen kann.

Gerne beraten wir Sie im konkreten Einzelfall. Schreiben Sie uns dazu über unser Kontaktformular an.