Das Teilungsversteigerungsverfahren

Jeder Miteigentümer einer Grundstücksgemeinschaft kann bei Bedarf einen Antrag auf Teilungsversteigerung stellen. Insb. bei Scheidungen oder Erbauseinandersetzungen kommt dies vor. Ein Antrag an das zuständige Amtsgericht reicht aus, eine Begründung ist nicht erforderlich. Beispiel für einen solchen Antrag: An das Amtsgericht Mainz Sehr geehrte Damen und Herren, als Eigentümer im Grundbuch von Mainz, Blatt xxxx …

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