Wohnung über Makler vermieten?

Ein Immobilienmakler vermittelt Ihnen Immobilien wie z. B. Häuser, Eigentumswohnungen oder Grundstücke zum Kauf oder zur Miete. Dabei begutachtet er die Immobilie, erstellt dafür ein aussagefähiges Exposé, sucht dann Interessenten mittels Anzeigen in Zeitungen und/oder im Internet, berät die potentiellen Kunden und führt mit einer Auswahl Besichtigungstermine durch.

Ein guter Immobilienmakler sollte über Fähigkeiten und Geschick im Verkauf verfügen und kommunikative Fähigkeiten aufweisen, sich außerdem im Miet-, Kauf- und Baurecht auskennen und den aktuellen Immobilienmarkt gut kennen und beurteilen können.

Leider ist der Beruf des Immobilienmaklers nicht geschützt und er braucht zur Ausübung dieses Berufes keine vorgegebene Ausbildung oder anderweitige Qualifikation. Jeder kann als selbstständiger Makler arbeiten. Es bedarf nur einer Erlaubnis gemäß §34c Abs. 1 der Gewerbeordnung und natürlich auch einer Anmeldung dieses Gewerbes. Die einzigen Voraussetzungen sind mehrere Behördenbescheinigungen, mit denen nachgewiesen wird, das man sozusagen “nichts auf dem Kerbholz” hat. Seit 2018 besteht lediglich die Verpflichtung alle 3 Jahre 20 Stunden Weiterbildung zu absolvieren.

Immobilienmakler arbeiten entweder auf selbstständiger Basis, bei Unternehmen der Wohnungs- und Immobilienbranche oder bei Banken und Sparkassen.

Generelle Aufgaben eines Immobilienmaklers bei Vermietung:

  1. Aktueller Mietspiegel für die zu vermietende Immobilie eruieren (Qualifizierter Mietspiegel Standort + Mietspiegel Wunschmieten Immobilienportale/Wettbewerber)
  2. Analyse des aktuellen Gebäudezustandes
  3. Überprüfung aller vorliegenden Unterlagen und Erstellung von Fotokopien und Digitalisierung aller Unterlagen
  4. Ermittlung der marktüblichen Miete und Abstimmung
  5. Notwendige Behördengänge (online und offline) im Zusammenhang mit der Immobilie
  6. Entwicklung einer individuellen Vermietungsstrategie, bezogen auf Vermieter und lokale Marktgegebenheiten
  7. Bearbeitung oder Neuerstellung der Grundrisse, mit oder ohne Einrichtungsgegenständen
  8. Eventuell Erstellung eines Videos und/oder virtueller Rundgang durch das Objekt
  9. Erstellung eines aussagekräftigen Exposés unter Berücksichtigung der gesetzl. Vorgaben
  10. Veröffentlichung des Angebotes in allen gängigen Internetportalen
  11. Zusätzliche Anzeigenschaltung in den Tageszeitungen bei Bedarf
  12. Anfragen der Interessenten bearbeiten und evtl. fehlende Informationen einholen
  13. Versand des Immobilienexposés an Interessenten
  14. Koordination und Durchführungen von Besichtigungen
  15. Vertragsverhandlungen mit Mietinteressenten
  16. Überprüfung der Bonität von potentiellen Mietern (Schufa, Selbstauskunft, Einkommensnachweis)
  17. Überprüfung des Eingangs der 1. Miete und der Kaution beim Vermieter
  18. Übergabe des Objektes an den Mieter
  19. Nacharbeit bei Mieter und Vermieter

Für diese Leistungen berechnet Ihnen der Makler dann bei Erfolg – Sie haben einen geprüften Mieter mit Vertrag – dann max. 2 Monatskaltmieten. Neben dem erheblichem Zeitaufwand bei dieser Aufgabe sollten Sie nicht unterschätzen, welche Fachkenntnisse querbeet nötig sind, um diese Aufgabe qualifiziert durchzuführen.

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