Verkürzte Abschreibungszeiten: Es bleibt spannend für Investoren!

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung vom 2.12.2022 das Jahressteuergesetz 2022 mit folgender Entscheidung beschlossen:

Keine Abschaffung der Möglichkeit der Gebäudeabschreibung anhand des Nachweises einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer (Beibehaltung des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG)

Nach der Verabschiedung durch den Bundestag muss nun noch die Zustimmung des Bundesrates erfolgen. Die letzte Sitzung in diesem Jahr ist für den 16.12.2022 vorgesehen. Erste Bundesländer haben aber bereits angekündigt, dem Jahressteuergesetz nicht zuzustimmen.

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