Verkürzte Abschreibungszeiten: Es bleibt spannend für Investoren!

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung vom 2.12.2022 das Jahressteuergesetz 2022 mit folgender Entscheidung beschlossen: Keine Abschaffung der Möglichkeit der Gebäudeabschreibung anhand des Nachweises einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer (Beibehaltung des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG) Nach der Verabschiedung durch den Bundestag muss nun noch die Zustimmung des Bundesrates erfolgen. Die letzte Sitzung …

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